Der Europäische Gerichtshof hat am 29.03.2022 zum Aktenzeichen C-132/20 entschieden, dass die bloße Tatsache, dass ein Richter zu einem Zeitpunkt ernannt wurde, zu dem der Mitgliedstaat, dem er angehört, noch keine Demokratie war, die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit dieses Richters nicht in Frage stellt. Aus der Pressemitteilung des EuGH Nr. 52/2022 vom 29.03.2022 ergibt sich: Das […]