Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster hat mit zwei Eilbeschlüssen zu den Aktenzeichen 4 B 1520/21 und 4 B 1522/21 entschieden, dass eine Betreiberin von Spielhallen, für die am 30.06.2021 keine Erlaubnis erteilt war, in Nordrhein-Westfalen grundsätzlich nicht verlangen kann, dass der Spielhallenbetrieb geduldet wird, bis über einen Erlaubnisantrag entschieden ist. Aus der […]