Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat am 11.03.2022 zum Aktenzeichen 14 MN 171/22 entschieden, dass § 12 Absatz 3 der Niedersächsischen Corona-Verordnung und die darin bestimmte Verpflichtung, in Diskotheken, Clubs, Shisha-Bars und ähnlichen Einrichtungen sowohl in geschlossenen Räumen als auch unter freiem Himmel eine Atemschutzmaske mindestens des Schutzniveaus FFP2, KN 95 oder eines gleichwertigen Schutzniveaus zu tragen, […]