Der Europäische Gerichtshof hat am 22.02.2022 zum Aktenzeichen C-160/20 zu Filterzigaretten entschieden, dass das von der ISO zur Bestimmung der Emissionshöchstwerte für Teer, Nikotin und Kohlenmonoxid festgelegte Verfahren, auf das das Unionsrecht verweist, gültig ist und Zigarettenherstellern entgegengehalten werden kann. Aus der Pressemitteilung des EuGH Nr. 29/22 vom 22.02.2022 ergibt sich: Da dieses Verfahren jedoch […]