Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 17.02.2022 zum Aktenzeichen 1 B 7/22 entschieden, dass die Ende November und Anfang Dezember positiv auf das SARS-CoV-2 Virus getesteten Antragsteller keinen Anspruch auf Erteilung einer Bescheinigung gegen den Kreis Herzogtum Lauenburg mit dem Inhalt haben, dass sie seit der positiven Testung 180 Tage als genesen gelten. Aus […]