Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in Celle-Bremen am 18.01.2022 zum Aktenzeichen L 16/4 KR 506/19 entschieden, dass medizinisch notwendige Leistungen auch dann vergütet werden müssen, wenn falsche Daten an die Vergabestelle für Organtransplantationen (Eurotransplant) übermittelt wurden. Aus der Pressemitteilung des LSG Niedersachsen-Bremen Nr. 2/2022 vom 31.03.2022 ergibt sich: Geklagt hatte eine gesetzliche Krankenkasse, die vom Göttinger Universitätsklinikum […]