Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat am 27.09.2021 zum Aktenzeichen 6 K 549/21.WI entschieden, dass ein SCHUFA-Negativeintrag, der durch ein Inkassounternehmen gemeldet wurde und der auf einer Forderung beruht, die der Schuldner durch Ratenzahlung tilgte, rechtswidrig und zu löschen ist. Aus der Pressemitteilung des VG Wiesbaden Nr. 16/2021 vom 02.12.2021 ergibt sich: Gegenstand des Verfahrens vor dem […]