Das Verwaltungsgericht Berlin hat am 18.11.2021 zum Aktenzeichen 2 K 6.19 entschieden, dass die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung personenbezogene Daten der Berliner Richterinnen und Richter nicht zugänglich machen muss, sofern diese nicht eingewilligt haben. Aus der Pressemitteilung des VG Berlin Nr. 59/2021 vom 18.11.2021 ergibt sich: Die Klägerin betreibt das digitale Bewertungsportal „richterscore“. […]