Das Verwaltungsgericht Berlin hat mit Beschluss vom 21.10.2021 zum Aktenzeichen 14 L 453/21 entschieden, dass derjenige, der anderen die Möglichkeit eröffnet, auf allgemein zugänglichen Warentischen Nahrungsmittel zur kostenlosen Entnahme durch Dritte zu deponieren, die ansonsten dem Verfall preisgegeben wären, strengen europarechtlichen Hygienevorgabenunterliegt. Aus der Pressemitteilung des VG Berlin Nr. 57/2021 vom 29.10.2021 ergibt sich: Mit […]