Das Sozialgericht Stuttgart hat mit Urteil vom 24.03.2021 zum Aktenzeichen S 4 KR 2996/17 entschieden, dass das Gehalt eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH, der 100% der Geschäftsanteile hält, nur dann in die Bemessung der Künstlersozialabgabe einzubeziehen ist, wenn das Gesamtbild der konkret von ihm ausgeübte Tätigkeit künstlerischer oder publizistischer Natur ist. Aus der Pressemitteilung des SG […]