Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat am 03.08.2021 zum Aktenzeichen 13 MN 352/21 entschieden, dass § 9 Abs. 5 der Niedersächsischen Corona-Verordnung vom 30.05.2021, der die Schließung von Diskotheken, Clubs und ähnlichen Einrichtungen sowie Shisha-Bars ab einer 7-Tage-Inzidenz von mehr als 10 anordnet, einstweilig außer Vollzug gesetzt wird. Aus der Pressemitteilung des OVG Lüneburg Nr. 48/2021 vom […]