Das Finanzgericht Kassel hat am 31.05.2021 zum Aktenzeichen 10 K 1597/20 entschieden, dass eine zusätzlich gezahlte Abfindung, die nach Wahrnehmung einer sog. „Sprinterklausel“ gezahlt wird, ermäßigt zu besteuern ist. Aus der Pressemitteilung des FG Kassel vom 27.07.2021 ergibt sich: Die einvernehmliche Auflösung eines Arbeitsverhältnisses erfolgt regelmäßig (auch) im Interesse des Arbeitgebers. Eine im Gegenzug gezahlte […]