Das Bundesverwaltungsgericht hat am 16.06.2021 zu den Aktenzeichen 6 AV 1.21 und 6 AV 2.21 entschieden, dass für die Entscheidung über eine an ein Amtsgericht gerichtete Anregung, die auf gerichtliche Anordnungen gegen eine Schule gemäß § 1666 Abs. 1 und 4 BGB wegen Corona-Schutzmaßnahmen zielt, die Amtsgerichte/Familiengerichte zuständig sind. Aus der Pressemitteilung des BVerwG Nr. […]