Ausgleich zwischen Lärmschutz und Sportveranstaltungen

Der Bundesrat setzt sich dafür ein, in der bundesweit geltenden Sportanlagenlärmschutzverordnung verbindlich einen Ausgleich zwischen Anwohnerinteressen und abendlichen Sportveranstaltungen zu regeln. In einer am 25.06.2021 gefassten Entschließung bittet er die Bundesregierung, eine rechtssichere Lösung zu prüfen.

Aus der Pressemitteilung des BR vom 25.06.2021 ergibt sich:

Rechtsunsicherheit beseitigen

Der Bundesrat stellt fest, dass im Zusammenhang mit professionellen Sportveranstaltungen, deren regelmäßiges Ende in die Zeit nach 22 Uhr fällt, ein erhebliches Maß an Rechtsunsicherheit sowohl bei Sportstättenbetreibern als auch bei Genehmigungsbehörden bestehe: unklar sei, ob diese von der Ausnahmeregelung für „seltene Ereignisse“ nach der Verordnung umfasst sind und daher trotz bestehender Lärmschutzprobleme durchgeführt werden können.

Die Länder sind der Auffassung, dass aus Gründen der Traditionspflege und des allgemeinen kulturellen Werts von Sportveranstaltungen möglichst umgehend Rechtssicherheit zu schaffen ist. Dabei bedürfe es eines Ausgleichs der unterschiedlichen Interessen.

Weitere Schritte

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, ob sie die Anregung des Bundesrates umsetzt. Feste Fristvorgaben gibt es hierzu allerdings nicht.

Weitere Information
Verordnungsantragdes Landes Schleswig-Holstein: Entwurf einer … Verordnung zur Änderung der Achtzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Sportanlagenlärmschutzverordnung – 18. BImSchV) (BR-Drs. 345/21 – PDF, 347 KB)