Das Finanzgericht Münster hat am 29.04.2021 zum Aktenzeichen 1 K 2214/17 E,G,U,F entschieden, dass die Erfassung von Bareinnahmen in einer Excel-Tabelle bei Verwendung einer elektronischen Registrierkasse keinen Kassenführungsmangel darstellt, wenn ansonsten alle Belege in geordneter Form vorliegen. Aus dem Newsletter des FG Münster vom 15.06.2021 ergibt sich: Die Klägerin betrieb in den Streitjahren 2011 bis […]