Nach Ansicht von Generalanwalt Bobek sollte der Europäische Gerichtshof zu den Aktenzeichen C-177/19 P, C-178/19 P, C-179/19 P die Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts, mit dem die von der Kommission im Anschluss an den „Dieselgate“-Skandal für Prüfungen im praktischen Fahrbetrieb festgelegten exzessiven Stickstoffoxidemissionsgrenzwerte für nichtig erklärt wurden, zurückweisen. Aus der Pressemitteilung des EuGH Nr. […]