Das Verwaltungsgericht Koblenz hat mit Urteil vom 30. Januar 2024 zum Aktenzeichen 1 K 625/23.KO entscheiden, dass eine Plakatanschlagtafel an der B 42 in Urbar ohne Ausnahmegenehmigung des Landesbetriebs Mobilität errichtet werden darf. Aus der Pressemitteilung des VG Koblenz Nr. 4/2024 vom 20.02.2024 ergibt sich: Die Klägerin, ein Unternehmen der Werbebranche, möchte eine beleuchtete Plakatwerbeanlage […]