Das Amtsgericht München hat mit Urteil vom 13.04.2016 zum Aktenzeichen 171 C 28560/15 entschieden, dass Alte keinen Anspruch darauf haben, dass ein Unternehmen mit ihnen eine Ratenzahlungsvereinbarung trifft, weil die Möglichkeit besteht, dass die Zahlungsfrist nach dem Tod endet. Auf die Erben könne nicht abgestellt werden. Eine alte Dame sah sich diskriminiert, weil ein Teleshoppingsender […]