Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 13.10.2022 zum Aktenzeichen C-344/20 entschieden, dass eine interne Regel eines Unternehmens, die das sichtbare Tragen religiöser, weltanschaulicher oder spiritueller Zeichen verbietet, keine unmittelbare Diskriminierung darstellt, wenn sie allgemein und unterschiedslos auf alle Arbeitnehmer angewandt wird. Aus der Pressemitteilung des EuGH vom 13.10.2022 ergibt sich: Nach Ansicht des Gerichtshofs […]