Das Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 17.08.2023 zum Akten III R 59/20 entschieden, dass Aufwendungen, die ein Ferienimmobilienanbieter tätigt, damit ihm die Eigentümer von Ferienimmobilien diese zur Vermietung an Reisende überlassen, als Mieten zu qualifizieren sind und zu einer gewerbesteuerrechtlichen Hinzurechnung zum Gewinn führen. Aus der Pressemitteilung des BFH Nr. 41/23 vom 26.10.2023 ergibt sich: […]