Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 13.08.2024 zum Aktenzeichen IX R 31/23 entschieden, dass die Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen, wie z.B. den Einbau eines modernen Heizkessels, erst dann gewährt werden kann, wenn die Montage vorgenommen und auch der Rechnungsbetrag vollständig auf das Konto des Installationsunternehmens bezahlt wurde. Aus der Pressemitteilung des BFH Nr. 039/24 vom […]