Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 31. Juli 2025 zum Aktenzeichen I ZR 157/21 – Action Replay II entschieden, dass der Vertrieb von Software, die dem Nutzer die Manipulation des Programmablaufs eines Computerspiels ermöglicht, ohne die Programmdaten des Objekt- oder Quellcodes der auf der Spielkonsole eingesetzten Spielesoftware zu verändern, nicht das Urheberrecht des Spieleherstellers an […]