Der Europäische Gerichtshof hat am 09.03.2021 zum Aktenzeichen C-392/19 entschieden, dass dann, wenn der Urheberrechtsinhaber beschränkende Maßnahmen gegen Framing getroffen oder veranlasst hat, die Einbettung eines Werks in eine Website eines Dritten im Wege dieser Technik eine Zugänglichmachung dieses Werks für ein neues Publikum darstellt. Aus der Pressemitteilung des EuGH Nr. 36/2021 vom 09.03.2021 ergibt […]