Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat mit Beschluss vom 06.09.2018 zum Aktenzeichen 16 W 27/18 entschieden, dass ein Betroffener von (möglicherweise) rechtswidrigen Inhalten, die über den Facebook-Messengerdienst verschickt wurden, keine gerichtliche Erlaubnis verlangen kann, dass ihm Facebook die Nutzerdaten des Versenders mitteilt. Nutzerdaten dürften an Betroffene nach § 14 TMG nur im Zusammenhang mit Inhalten […]