Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Beschluss vom 18. Oktober 2024 zum Aktenzeichen 6 S 37/24 entschieden, dass das Bundesministerium des Innern und für Heimat in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren verpflichtet ist, dem Betreiber eines Online-Nachrichtenportals Auskunft zu erteilen, gegen welche Person es im Jahr 2022 mit einem anwaltlichen Unterlassungsbegehren vorgegangen ist und wie die beanstandete Äußerung […]