Das Verwaltungsgericht Koblenz hat mit Beschluss vom 9. Mai 2025 zum Aktenzeichen 5 L 416/25.KO entschieden, dass ein Antragsteller, der erwiesenermaßen die freiheitlich-demokratische Grundordnung bekämpft, trotz erfolgreich absolviertem ersten juristischen Staatsexamen, keinen Anspruch darauf hat, beim Oberlandesgericht Koblenz den juristischen Vorbereitungsdienst zu durchlaufen. Aus der Pressemitteilung des VG Koblenz Nr. 14/2025 vom 06.05.2025 ergibt sich: […]