Im juristischen Staatsexamen gilt normalerweise: Wer im schriftlichen Teil durchfällt, darf nicht zur mündlichen Prüfung antreten. Doch was, wenn man glaubt, die Klausuren seien falsch bewertet? Eine aktuelle Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) Lüneburg zeigt, dass in solchen Fällen doch noch eine Chance auf die mündliche Prüfung besteht. Konkret entschied das OVG Lüneburg mit Beschluss […]