Das Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein hat mit Beschluss vom 04.08.2021 zum Aktenzeichen 1 B 104/21 einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel, die Durchführung von Impfungen von Schülerinnen und Schülern an den Gymnasien und Gemeinschaftsschulen des Landes zu unterlassen, als unzulässig abgelehnt. Aus der Pressemitteilung des VG SH vom 05.08.2021 ergibt sich: Der Antragstellerin, […]