Das Verwaltungsgericht Würzburg hat mit Beschluss vom 03.08.2021 zum Aktenzeichen W 8 E 21.1005 entschieden, dass in der Freizeiteinrichtung (Indoorspielplatz) der Antragstellerin außerhalb des gastronomischen Bereichs und der Toiletten sowie des Parkplatzes für 6- bis 14-Jährige keine Maskenpflicht besteht. Aus der Pressemitteilung des VG Würzburg vom 03.08.2021 ergibt sich: Die Antragstellerin, die einen Indoorspielplatz betreibt, […]