Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel hat mit Beschluss vom 27.10.2020 zum Aktenzeichen 8 B 2597/20 entschieden, dass die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Schulunterricht in Wiesbaden ab der fünften Jahrgangsstufe nicht außer Vollzug gesetzt wird. Aus der Pressemitteilung des Hess. VGH Nr. 41/2020 vom 27.10.2020 ergibt sich: Der Antragsteller, ein Schüler, wandte sich gegen […]