Das Sozialgericht Mannheim hat mit Urteil vom 24.10.2019 zum Aktenzeichen S 3 AS 2672/19 entschieden, dass ein Grundsicherungsempfänger, der die Oberstufe eines Gymnasiums besucht, Anspruch auf Übernahme der Kosten für die Anschaffung eines Computers oder Laptops als Mehrbedarf hat. Aus der Pressemitteilung des SG Mannheim vom 23.07.2020 ergibt sich: Der 2003 geborene Kläger besucht die […]