Hintergrund des Falls Am 8. Juli 2025 hat das Gericht der Europäischen Union (EuG) entschieden, dass ein Zeichen aus dem Großbuchstaben „I“ in Kombination mit einem roten Herzsymbol nicht als Unionsmarke für Bekleidungsstücke eingetragen werden kann. Ein deutsches Unternehmen (sprd.net AG) hatte 2022 versucht, dieses „I love“-Logo als Positionsmarke für Kleidung (u.a. T-Shirts, Sweatshirts, Pullover) schützen […]