Das Landgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 16.05.2025 zum Aktenzeichen 2-06 O 299/24 entschieden, dass Smartphoneaufnahmen von Tagesgeschehnissen, z. B. von Naturereignissen, urheberrechtlich geschützt sind. Die ausschließlichen Nutzungsrechte daran können an ein Medienunternehmen übertragen werden. Aus der Pressemitteilung des LG Frankfurt am Main vom 06.06.2025 ergibt sich: Im Juni 2024 kam es in […]