Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 12. Februar 2025 zum Aktenzeichen 6 C 5.23 entschieden, dass der Landesverband der Partei Mensch Umwelt Tierschutz – Tierschutzpartei – keinen Anspruch darauf hatte, dass sein bei der Wahl zum Brandenburgischen Landtag im Jahre 2019 (geschätztes) Wahlergebnis iHv. 2,6 % in der Berichterstattung der beklagten Rundfunkanstalt am Wahlabend im […]