Seit dem 1. Januar 2022 sind Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte verpflichtet, vorbereitende Schriftsätze und Dokumente elektronisch bei Gericht einzureichen. § 130d ZPO schreibt vor, dass Anwaltsprozesse grundsätzlich elektronisch geführt werden müssen. Nur ausnahmsweise darf auf Papier oder Fax ausgewichen werden, nämlich dann, wenn die elektronische Übermittlung aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist (§ 130d Satz […]