Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 19.3.2026 zum Aktenzeichen 16 U 2/25 entschieden, dass Leistungen im Zusammenhang mit dem Vorgehen gegen Google-Bewertungen dem Rechtsdienstleistungsgesetz unterfallen. Aus der Pressemitteilung des OLG Frankfurt am Main Nr. 22/2026 vom 13.04.2026 ergibt sich: Bietet ein Unternehmen als Leistung an, bei gegen die Richtlinien verstoßenden Google-Bewertungen, „den notwendigen […]