Einen fristwahrenden Schriftsatz per Fax statt über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) ans Gericht zu schicken, ist nur in besonderen Ausnahmefällen zulässig. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem aktuellen Beschluss (Az. VIII ZB 17/25 vom 2. Dezember 2025) klargestellt, dass ein Anwalt, der wegen einer Internetstörung nicht via beA einreichen kann, den technischen Defekt schlüssig und […]