Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 8. März 2022 zum Aktenzeichen VI ZB 25/20 entschieden, dass eine Berufungsbegründung, die auch als solche mit „ü“ bezeichnet wird und die von einem Rechtsanwalt über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) bei Gericht nach § 130a Abs. 5 ZPO eingereicht wird, als zugegangen gilt, auch wenn das Justizpostfach ein […]