Das Anwaltsgericht Köln hat mit Beschluss vom 16.08.2019 zum Aktenzeichen 3 AnwG 15/19 R entschieden, dass gegen das in § 12 BORA normierte Verbot, ohne Einwilligung des gegnerischen Rechtsanwalts unmittelbar mit der von ihm vertretenen Partei zu korrespondieren, ein Rechtsanwalt auch dann verstößt, wenn er zwar nicht den Briefkopf seiner Kanzlei verwendet, die gegnerische Partei […]