Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 30.08.2024 zum Aktenzeichen AnwZ (Brfg) 18/24 entschieden, dass der Widerruf des „Fachanwalt“-Titels rechtmäßig ist, wenn sich der Rechtsanwalt nicht fortbildet. Dem Kläger, der seit dem Jahr 1984 Mitglied der beklagten Rechtsanwaltskammer und außerdem als Steuerberater tätig ist, wurde am 20. Februar 1990 die Erlaubnis erteilt, die Bezeichnung „Fachanwalt für […]