Das Amtsgericht Frankfurt hat mit Urteil vom 29.10.2020 zum Aktenzeichen 32 C 1823/20 (86) entschieden, dass Fluggesellschaften sich nicht generell darauf berufen können, dass ihnen die Durchführung von Flügen wegen der weltweiten Covid-19-Pandemie unmöglich sei, wenn es dem Kunden gerade nicht auf die Inanspruchnahme eines konkreten Fluges, sondern lediglich auf die Beförderung als solche ankomme. […]