Das Landgericht hat mit Urteil vom 05.05.2022 zum Aktenzeichen 5 O 245/21 entschieden, dass dem Kläger ein Schmerzensgeld i.H.v. 150,00 € sowie die Rechtsanwaltskosten in entsprechender Höhe zustehen. Aus der Entscheidung des Monats Mai 2022 des LG Köln ergibt sich: Der Kläger hielt sich mit seiner Partnerin am Stöckheimer See in dem dortigen Naturschutzgebiet auf, […]