Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein hat mit Urteil vom 21.06.2022 zum Aktenzeichen 2 Sa 21/22 entschieden, dass derjenige, der sich auf eine Stellenanzeige im Internetportal „Ebay-Kleinanzeigen“ über die dortige Chat-Funktion bewirbt, den Status eines Bewerbers genießt. Das Einreichen weiterer Unterlagen ist nicht erforderlich. Angesichts des Anzeigentextes und der Antwort der Arbeitgeberin im Chat war klar, dass der […]