Imker gewinnt Prozess um Schadenersatz für Glyphosat in Honig

22. Juni 2022 -

Das Landgericht Frankfurt (Oder) hat mit Urteil vom 20.06.2022 zum Aktenzeichen 13 O 97/20 der Klage eines Im­kers wegen des Ein­sat­zes des Un­kraut­ver­nich­ters Gly­pho­sat gegen das be­klag­te Agrar-Un­ter­neh­men wegen Scha­den­er­satz vollumfänglich stattgegeben. Das Land­ge­richt Frank­furt (Oder) ver­ur­teil­te das Un­ter­neh­men dazu, dem Klä­ger rund 14.500 Euro für den ent­stan­de­nen Scha­den zu zah­len. Zudem muss es die Pro­zess­kos­ten tra­gen.

Der Imker hatte Schadenersatz für seinen verunreinigten Honig gefordert. Im Frühjahr 2019 hatte er seine Bienenkästen neben einer von dem Agrarunternehmen bewirtschafteten Fläche aufgestellt. Ende April 2019 behandelte das Unternehmen die Fläche mit glyphosathaltigen Unkrautbekämpfungsmitteln. Den glyphosatbelasteten Nektar beziehungsweise die belasteten Pollen trugen die Bienen in den Bienenstock. Wachs und vier Tonnen Honig mussten vernichtet werden. Seinen Betrieb hatte der Imker aufgeben müssen.

Das Gericht entschied hierbei in einem Einzelfall. Die Bienenstöcke seien aus Sicht des Gerichts für jedermann sichtbar gewesen. Angesichts der Intensität der Kontamination sei eine Rechtswidrigkeit festgestellt worden, sagte ein Gerichtssprecher. Zudem habe das Agrar-Unternehmen fahrlässig gehandelt. Gegen das Urteil können Rechtsmittel eingelegt werden. Das LG traf allerdings keine generelle Entscheidung darüber, ob Landwirte bei einem Glyphosat-Einsatz grundsätzlich damit rechnen müssen, dass Bienenstöcke in der Nähe sind. Auch wurde nicht entschieden, dass Imker Landwirte informieren müssen, wenn sie Bienenwagen aufstellen.