Das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat mit Urteil vom 20.04.2021 zum Aktenzeichen 2 Sa 231/20 entschieden, dass wenn ein Arbeitgeber gegen den Arbeitnehmer Schadensersatzansprüche wegen vorwerfbarer Pflichtverletzung aus dem Arbeitsvertrag geltend macht, so obliegt ihm im Rahmen des § 619a BGB, neben der Pflichtverletzung und dem Vertreten müssen des Arbeitnehmers, die Darlegungs- und Beweislast auch für die […]