Das Oberlandesgericht Hamm hat am 16.10.2020 zum Aktenzeichen 11 U 72/19 entschieden, dass eine Stadt oder Gemeinde für den Sturz einer Fußgängerin über einen Pflasterstein nicht haftet, wenn sie darlegen kann, dass sie den Gehweg in zeitlicher und örtlicher Hinsicht ausreichend kontrolliert hat. Aus Pressemitteilung des OLG Hamm vom 28.01.2021 ergibt sich: Die damals 64jährige […]