20.000 Euro Schadenersatz für angefahrenen Hundewelpen

26. Januar 2021 -

Das Landgericht München I hat mit Urteil vom 15.09.2020 zum Aktenzeichen 20 O 5615/18 nach dem Unfall zwischen einem Pkw und einem auf dem Gelände eines Gewerbeparks in München angeleinten vier Monate alten Hundes den Pkw-Fahrer und dessen Kfz-Haftpflichtversicherung zur Zahlung von Schadenersatz von rund 20.000 Euro verurteilt.

Aus der Pressemitteilung des LG München I vom 26.01.2021 ergibt sich:

Der Unfall ereignete sich am 15.11.2017 auf dem Gelände eines Gewerbeparks in München. Ein Angestellter des Besitzers des zum Unfallzeitpunkt knapp vier Monate alten Rhodesian Ridgeback Rüden, der auf dem Gelände als Wachhund eingesetzt werden sollte, hatte seinen Hund am Tag des Unfalls an der Leine auf dem Privatgelände des Gewerbeparks spazieren geführt (Geschwindigkeitsbegrenzung 10 km/h). Als der Beklagte sich in seinem Pkw mit überhöhter Geschwindigkeit von mindestens 20 km/h näherte, erfasste er den Hund mit seinem Pkw an der linken Vorderpfote.

Das LG München I hat den Pkw-Fahrer und dessen Kfz-Haftpflichtversicherung zur Zahlung von Schadenersatz von rund 20.000 Euro verurteilt.

Nach Auffassung des Landgerichts hat sich bei dem Unfall zwischen dem Pkw und dem angeleinten Hund keine typische Tiergefahr verwirklicht. Somit sei ein Mitverschulden des Halters ausgeschlossen. Zudem sei eine Physiotherapie bei der Fraktur der linken Vorderpfote des noch im Wachstum befindlichen Hundes medizinisch notwendig gewesen.

Nach Vernehmung von Zeugen zum Unfallhergang auf dem Privatgelände und Anhörung eines Gutachters zur Unfallbedingtheit der Verletzungen des Hundes und zur Angemessenheit der geltend gemachten Behandlungskosten hat sich zur Überzeugung des Gerichts die Betriebsgefahr des Pkws verwirklicht. Hinzu komme das Verschulden des Fahrers durch die überhöhte Geschwindigkeit. Ein Mitverschulden des Hundehalters bzw. seines Angestellten – etwa durch die Verwirklichung der Tiergefahr – sei vor diesem Hintergrund auszuschließen.

Die Beklagten haften auch für zukünftige Verletzungsfolgen, da diese laut Gutachten nicht ausgeschlossen werden können.

Das Urteil ist rechtskräftig.