Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 26.02.2020 zum Aktenzeichen IV ZR 220/19 entschieden, dass das das Gericht einen Beweisantrag auf Einholung eines Sachverständigengutachtens unvollkommen entspricht, wenn es Ausführungen zu einem Parteigutachten nicht berücksichtigt, das zu einem anderen Ergebnis als das gerichtlich eingeholte Sachverständigengutachten kommt. Legt eine Partei ein medizinisches Gutachten vor, das im Gegensatz zu […]