Das Amtsgericht Nürnberg hat mit Urteil vom 27.01.2020 zum Aktenzeichen 240 C 4272/19 entschieden, dass eine Kundin, die behauptet, Verletzungen durch ein von der Decke eines Ladenlokals herabfallendes Schild erlitten zu haben, einen entsprechenden Mangel beweisen muss. Aus der Pressemitteilung des OLG Nürnberg Nr. 25/2020 vom 14.09.2020 ergibt sich: Die Klägerin besuchte im Oktober 2018 […]