Das Oberlandesgericht Frankfurt hat mit Beschluss vom 14.05.2020 zum Aktenzeichen 6 U 155/19 darauf hingewiesen, dass es nicht zu einem wirksamen Kaufvertrag führt, wenn ein Interessent bei einem eBay-Angebot mit dem Hinweis „Preis 1 Euro“ tatsächlich einen Euro bietet und ersichtlich ein Versehen vorliegt, weil tatsächlich nicht ein Sofort-Kaufangebot abgegeben werden sollte, sondern eine Versteigerung […]