Das Oberlandesgericht Stuttgart hat am 24.06.2020 zu den Aktenzeichen 4 U 33/20 und 4 U 42/20 entschieden, dass zwei Schülerinnen, die bei einer Schauübung der Feuerwehr im Rahmen des Schulunterrichts schwer verletzt wurden, keine Schmerzensgeldansprüche geltend machen können. Aus der Pressemitteilung des OLG Stuttgart vom 24.06.2020 ergibt sich: Dem liegt zugrunde, dass bei einer Vorführung […]