Das Amtsgericht München hat mit Urteil vom 19.03.2019 zum Aktenzeichen 182 C 11189/18 entschieden, dass eine Schülerin, die mit ihrem Finger in ein offenes Metallrohr eines Handlaufs geraten ist und sich hierbei erheblich verletzt hat, kein Schmerzensgeld gegen den Verkehrssicherungspflichtigen geltend machen kann, wenn dieser nachweisen kann, dass er den Handlauf regelmäßig auf Beschädigungen kontrolliert […]