10.000 € Entschädigung für Renate Künast wegen Falschzitats

20. Februar 2020 -

Das Landgericht Frankfurt hat mit Urteil vom 30.01.2020 zum Aktenzeichen 2-03 O 90/19 Renate Künast eine Geldentschädigung in Höhe von 10.000 Euro wegen eines Falschzitats zugesprochen.

Aus der Pressemitteilung des LG Frankfurt vom 14.02.2020 ergibt sich:

Im Oktober 2016 veröffentlichte der Beklagte in seinem Blog einen Betrag mit der Überschrift „K findet Kinderficken ok, solange keine Gewalt im Spiel ist“ und einem Bild von Renate Künast. Daneben war als Text eingefügt: „Komma, wenn keine Gewalt im Spiel ist, ist der Sex mit Kindern doch ganz ok. Ist mal gut jetzt.“ Der Beklagte hatte Frau Künast auch in einem späteren Facebook-Eintrag aus März 2019 falsch zitiert. Jenes Falschzitat war bereits Gegenstand eines Eilverfahrens vor dem LG Frankfurt und wurde mit Urteil vom 05.12.2019 untersagt (2-03 O 194/19). Zum Hintergrund: Renate Künast war im Jahr 1986 Mitglied des Berliner Abgeordnetenhauses. Im Rahmen einer Rede einer anderen Abgeordneten bei einer Debatte über Gewalt gegen Kinder in Familien tätigte Frau Künast einen Zwischenruf auf eine Zwischenfrage eines CDU-Abgeordneten. Er hatte die andere Abgeordnete gefragt, wie jene zu einem Antrag der Grünen in Nordrhein-Westfalen stehe, die Strafandrohung wegen sexueller Handlungen an Kindern aufzuheben. Laut Protokoll der Debatte lautete der Zwischenruf Renate Künasts: „Komma, wenn keine Gewalt im Spiel ist.“

Das LG Frankfurt hat Renate Künast eine Geldentschädigung in Höhe von 10.000 Euro zugesprochen.

Nach Auffassung des Landgerichts darf in einem Blog-Beitrag nicht der Eindruck erweckt werden, die Bundestagsabgeordnete Renate Künast, Bündnis 90/Die Grünen, habe geäußert: „Komma, wenn keine Gewalt im Spiel ist, ist der Sex mit Kindern doch ganz ok.“ Dieses Zitat sei falsch. Auch die Aussage „K findet Kinderficken ok, solange keine Gewalt im Spiel ist“ wurde dem Beklagten untersagt. Dies sei als falsche Tatsachenbehauptung zur inneren Einstellung von Frau Künast über Geschlechtsverkehr mit Kindern zu werten. Frau Künast werde durch den Blog-Eintrag aus Oktober 2016 in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt. Dies rechtfertige eine Geldentschädigung von 10.000 Euro.

Zu dem Blogeintrag des Beklagten aus Oktober 2016 hat das LG Frankfurt entschieden, es dürfe nicht der Eindruck erweckt werden, Frau Künast habe die zitierte Äußerung getätigt. Der Durchschnittsleser verstehe die neben dem Bildnis von Frau Künast abgebildete Aussage im Gesamtkontext so, als habe sie das erklärt. Dieser vom Beklagten hervorgerufene Eindruck sei aber falsch, denn Frau Künast habe tatsächlich nicht gesagt „…ist der Sex mit Kindern doch ganz ok. Ist mal gut jetzt.“

Gegen das Urteil kann binnen eines Monats Berufung bei dem OLG Frankfurt eingelegt werden.