Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat am 20.10.2021 zum Aktenzeichen L 5 BA 2751/20 entschieden, dass bei einer Betriebsprüfung, etwa durch die Rentenversicherung, Arbeitgeber mitwirken müssen und die gewünschten Unterlagen vorlegen müssen, ansonsten droht ein Zwangsgeld. Aus der Pressemitteilung des DAV vom 24.02.2022 ergibt sich: Diese Pflicht besteht auch dann, wenn sich nach Abschluss der laufenden oder […]