Das Bundessozialgericht hat am 08.12.2021 zum Aktenzeichen B 2 U 4/21 R entschieden, dass ein Beschäftigter, der auf dem morgendlichen erstmaligen Weg vom Bett ins Homeoffice stürzt, durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt ist. Aus der Pressemitteilung des BSG vom 08.12.2021 ergibt sich: Der Kläger befand sich auf dem Weg zur Arbeitsaufnahme von seinem Schlafzimmer in […]