Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat am 16.07.2021 zum Aktenzeichen L 4 BA 75/20 entschieden, dass Physiotherapeuten, die als „freie Mitarbeiter“ in einer physiotherapeutischen Praxis arbeiten, abhängig beschäftigt sind, wenn sie in die Organisation der Praxis eingegliedert sind und kein Unternehmerrisiko tragen. Dies entschied der 4. Senat des baden-württembergischen Landessozialgerichts und hob ein anderslautendes Urteil des Sozialgerichts […]